série: | Encyclo Etude Ass. Sociales |
éditeur: | archives Ego |
classement: | Abfall |
année: | 1900-2014 |
format: | programme de cours |
état: | |
valeur: | 0 € |
critère: | * |
remarques: | dossier 119 Militärversicherung/ assurance militaire >>> Dossier vernichtet 1.1.2018 (bleibt hier nur zwecks Information) n.b. am 28. Juni 1901 wurde das erste Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) erlassen, es geht auf das im Jahre 1874 revidierte Gesetz von 1852 über die Pensionen und Entschädigungen der im Militärdienst Verunglückten zurück, das MVG ist somit das erste Sozialversicherungsgesetz der Schweiz; damit kam der Bund der Forderung der Bundesverfassung nach, wonach bei Unfällen und Krankheiten von Angehörigen der Armee aktiv werden musste; seit 1962 auch für den Zivilschutz, seit dem 1. Januar 1994 sind auch Personen in friedensfördernden Einsätzen und Mitglieder des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps und seit 1996 auch die Zivildienstleistenden versichert die Militärversicherung ist eine Versicherungs- und Haftungseinrichtung des Bundes für Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst, seit dem 1. Juli 2005 führt die Suva im Auftrag des Bundes die Militärversicherung als eigener Sozialversicherungszweig mit eigenem Gesetz und eigener Rechnung 1/ Raster, Zusammenfassung 2/ Grundlagen + Vorausetzungen Geltungsbereich und Haftung 3/ Sach- und Geldleistungen Behandlung, Hilfsmittel und Taggeld 4/ Dauerleistungen Eingliederung, Renten, Integritätsentschädigung und Hinterlassenenrenten 5/ Koordination Exklusivität, Kausalität, Priorität, Kürzung und Vorabkoordination 6/ Verwaltungs- und Gerichtsverfahren 7/ Repetitorium, Prüfungsfragen, Lösungen |
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